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Bedrohung ist ein Gefährdungsdelikt, mit dem das Begehen eines Verbrechens gegen eine Person oder einem der Person Nahestehenden angedroht wird. Hierbei reicht es aus, dass die Bedrohung vorgetäuscht wird. Es ist in diesem Fall von erheblicher Bedeutung, dass es sich um eine ernstliche Drohung handelt; ob der Bedrohte diese ernst nimmt, ist hierbei unerheblich. Ebenso ist nicht relevant, ob der Täter die Drohung tatsächlich umsetzen kann oder will. Eine Bedrohung kann auch durch konkludentes Verhalten erfolgen. Die Bedrohung ist ein Straftatbestand, der im deutschen Strafrecht in § 241 StGB geregelt ist.