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Der Beitrittsvertrag zwischen einem Staat und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt den formellen Abschluss der Beitrittsverhandlungen zwischen einem Kandidatenland und der EU dar. Dieser zwischenstaatliche Vertrag stellt zudem die Grundlage für das Mitwirken des betreffenden Staates in der EU dar und bindet alle EU-Mitgliedstaaten an die darin enthaltenen Verpflichtungen.