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Beruf ist die im Rahmen einer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung aufgrund besonderer Eignung und Neigung systematisch erlernte und mit Qualifikationsnachweis versehene, dauerhaft gegen Entgelt ausgeübte spezialisierte Betätigung eines Menschen. Der Begriff ist abzugrenzen vom häufig als Synonym benutzten Wort "Job", das zwar auch auf eine Erwerbstätigkeit hinweist, jedoch in der Regel nicht an eine besondere Eignung oder Ausbildung gebunden ist.