Suche

 

Einfach einen Begriff in der Tabelle rechts anklicken um weitere Übersetzungen in dieser Sidebar zu erhalten.

Als Besoldung werden in Deutschland die Amtsbezüge der Richter der staatlichen Gerichtsbarkeiten, Soldaten und Beamten bezeichnet. Dabei handelt es sich um laufende Bezüge, die monatlich ausbezahlt werden. Sie werden gegebenenfalls durch Sonderzahlungen ergänzt.

Vokabelquiz per Mail: