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Als Binnenmarkt wird in der Volkswirtschaftslehre ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet bezeichnet, das durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist. Da sich dieses Wirtschaftsgebiet häufig mit den Grenzen eines Staates deckt, wird der Begriff Binnenmarkt oft als Bezeichnung für den nationalen Markt verwendet, im Gegensatz zum Welt- oder Exportmarkt.