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Unter Bundesrecht wird in Bundesstaaten beziehungsweise Staatenbünden das auf Bundesebene gesetzte Recht verstanden. Zum Bundesrecht gehört die Bundesgesetzgebung sowie die Rechtsprechung der obersten Instanzen. Bundesrecht betrifft die Angelegenheiten in Kompetenz des Bundes , den Bund selbst als Rechtsperson , sowie auch im Allgemeinen das Gemeinderecht, das Recht zur Regelung der Gemeindeebene. Gegensatz ist das von den Gliedstaaten gesetzte Recht, wobei natürlich auf rechtliche Konformität wert gelegt wird.