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Ein Bundeswahlausschuss in Deutschland besteht aus dem Bundeswahlleiter, acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern und seit 2012 zudem auch zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts. Bei der Berufung der Beisitzer sollen die von den Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse dieser Parteien berücksichtigt werden.