Einfach
einen Begriff in der Tabelle rechts anklicken um weitere Übersetzungen in dieser Sidebar zu erhalten.
Beim Deckungskauf muss sich der Käufer eine dringend benötigte Ware aufgrund eines Lieferverzugs des Verkäufers A ersatzweise von einem anderen Lieferanten B beschaffen. Die Ware muss jedoch vergleichbar sein und darf nicht zu stark von der ursprünglich bestellten Ware abweichen. Falls die neue Ware teurer ist, muss der Preisunterschied von dem in den Lieferungsverzug geratenen Verkäufer A beglichen werden.