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Der Denkmalwert bezeichnet die Tatsache, dass ein Objekt, also ein ?erhaltenes werk, das für eine frühere Kultur Zeugnis ablegt?,[1] für wert befunden wird, geschützt zu werden, also als denkmalwürdig unter Denkmalschutz gestellt zu werden, dort zu verbleiben oder nach Veränderungen aus diesem herausgenommen zu werden. Denkmalwerte Objekte werden inventarisiert und in Denkmallisten verzeichnet. Diese Listen sind Arbeitslisten der Denkmalschutzbehörden, die kontinuierlich die enthaltenen Objekte anhand einer Werteskala überprüfen, für die sich als ?Maßstab eine inzwischen deutschlandweit anerkannte Wertskala , die in ihrem Niveau durch Gerichtsurteile gefestigt und untersetzt ist.?[2]