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Dienstherr Definition

Employer
(n.) One who employs another

employer Bedeutung

employer a person or firm that employs workers
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Dienstherr ist gem. § 2 Bundesbeamtengesetz und § 2 Beamtenstatusgesetz die beamtenrechtliche Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts , die das Recht hat, Beamte zu beschäftigen. Bund, Länder und Gemeinden haben dieses Recht originär, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes nur dann, wenn ihnen dieses Recht ? üblicherweise durch ein Gesetz ? zugestanden wird.

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