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Als Dienstmann wurde bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Dienstleister bezeichnet, der an öffentlichen Orten oder im Haushalt zeitlich befristete Aufträge aller Art gegen Entgelt übernahm. Seine Hauptaufgaben lagen in der Beförderung von Stückgut, beispielsweise Koffern, und in Botentätigkeiten. In der historisch ursprünglichen Bedeutung bezeichnet man als Dienstmänner auch männliche Personen, die zu Geld- oder Frondienstleistungen an ihren Leib- oder Grundherrn verpflichtet waren, sowie Ministeriale verschiedenen Ranges.