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Im Rahmen der Dienst- und Treuepflicht obliegen dem Beamten Dienstpflichten gegenüber seinem Dienstherrn. Diese sind zu unterscheiden von den Amtspflichten, die für die Ausübung des Amtes gelten, etwa gegenüber dem Bürger. Die Verletzung von Dienstpflichten kann als Dienstpflichtsverletzung disziplinarrechtliche Konsequenzen haben. Für Bundesbeamten sind die Dienstpflichten im Bundesbeamtengesetz geregelt. Für Landes- und Kommunalbeamte finden sich Regelungen im Beamtenstatusgesetz und in den Landesbeamtengesetzen.