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Ein Endurteil ist nach § 300 der deutschen Zivilprozessordnung ein Urteil, das bei Entscheidungsreife erlassen wird, über den gesamten Prozessstoff entscheidet und die jeweilige Instanz beendet . "Endurteile", und damit vollstreckbar, sind auch das Teilurteil , das Versäumnisurteil , das Anerkenntnisurteil , sowie das Vorbehaltsurteil . Keine Endurteile sind das Zwischenurteil und das Grundurteil .