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Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb kurz auch Efb wird in § 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung legaldefiniert. Nur besonders qualifizierte Betriebe, die definierte Voraussetzungen erfüllen, können Entsorgungsfachbetrieb werden . Es kann der ganze oder nur ein Teil des Betriebs als Entsorgungsfachbetrieb gelten . Ein Betrieb - oder nur Teile eines Betriebs - darf sich nicht Entsorgungsfachbetrieb nennen oder ein Überwachungszeichen führen, wenn es das Überwachungszertifikat nicht besitzt .