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Erforderlichkeit ist ein Rechtsbegriff aus dem Staats- und Verwaltungsrecht. Er kommt bei der Grundrechtsprüfung, der Gesetzgebung und bei der Ermessensprüfung zur Anwendung. Der Begriff beschreibt das Verhältnis eines Mittels zu einem erstrebten Zweck. Deshalb ist die Erforderlichkeit ein Teilbereich der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinne.