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Als Fahrdienstleiter bezeichnet man Mitarbeiter eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, denen auf den ihnen zugeordneten Betriebsstellen eigenverantwortlich die Zulassung der Zugfahrten obliegt. Keine Zugfahrt darf ohne Zustimmung des Fahrdienstleiters durchgeführt werden.