Einfach
einen Begriff in der Tabelle rechts anklicken um weitere Übersetzungen in dieser Sidebar zu erhalten.
Der Familienname ist die korrekte juristische Bezeichnung einer Gruppe von Personen, die untereinander mehr oder weniger eng in einer menschlichen blutsverwandten Abkommenslinie stehen. Er ergänzt den Vornamen, der der besseren Unterscheidbarkeit von Personen dient. Gleichbedeutend sind die Bezeichnungen Nachname und Zuname, im Amtsdeutsch in der Bundesrepublik Deutschland einfach Name. Hierbei muss wiederum zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden werden.