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Die Farbwahrnehmung ist als Teilbereich des Sehens die Fähigkeit, Licht in Abhängigkeit von dessen Spektrum unterschiedlich wahrzunehmen. Sie beruht darauf, dass das Auge über verschiedene Typen von Lichtsinneszellen verfügt, die ihr charakteristisches Erregungsmaximum bei Licht unterschiedlicher Wellenlänge haben. Aus dem Erregungsmuster dieser Zellen bildet das Gehirn schließlich eine Farbempfindung. Dabei können unterschiedliche spektrale Zusammensetzungen des Farbreizes zur gleichen Farbwahrnehmung führen. Allein aus der wahrgenommenen Farbe kann daher nicht auf die Zusammensetzung des Farbreizes geschlossen werden. Ausschließlich Reize durch monochromatisches Licht einer bestimmten Wellenlänge sind auch charakterisierbar durch die wahrgenommene Farbe, als dessen Spektralfarbe.