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Als Fleischerzeugnis bezeichnet man Erzeugnisse die ausschließlich oder überwiegend aus Fleisch bestehen. Fleischerzeugnisse und Erzeugnisse mit einem Zusatz von Fleisch oder Fleischerzeugnissen, in deren Bezeichnung des Lebensmittels nicht auf eine besondere Tierart hingewiesen wird, werden aus Teilen von Rindern undoder Schweinen hergestellt. Andere bei Herstellung verwendete Lebensmittel sind z. B.: Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Pilze, Getreidekörner und -erzeugnisse, Ölsaaten, Stärke, Gemüse und Obst oder pflanzliches Eiweiß. Bei der gewerblichen Herstellung werden diese kenntlich gemacht, sofern deren Verwendung nicht verkehrsüblich ist. Als Fleischware bezeichnet man Fleischerzeugnisse, die durch Pökeln undoder Räuchern bzw. Garen in einen anderen Zustand als das Ausgangserzeugnis Fleisch von Tieren versetzt wurden.[1]