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Als Fundgrube wurde im mitteleuropäischen Bergbau dasjenige Grubenfeld bezeichnet, das als erstes auf einer neuentdeckten Lagerstätte verliehen wurde. Die Fundgrube war dabei zumeist größer als die sich anschließenden Grubenfelder. Der Begriff "Fundgrube" findet sich schon im Freiberger Bergrecht A sowie im Iglauer Bergrecht . Wesentliche Inhalte dieser beiden Bergrechte bildeten die die Grundlage der meisten jüngeren Bergordnungen des mitteleuropäischen, insbesondere des mitteldeutschen und norddeutschen Raumes dar.