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Unter Funkstille versteht man in der Schifffahrt die Einstellung des Funkverkehrs bei allen Funkstellen des Seefunkdienstes, um den Empfang von Notsignalen sicherzustellen und um die Notfrequenzen abzuhören. Funkstille wird teilweise auch bei militärischen Funknetzen angeordnet, um die Peilung der eigenen Verbände durch den Feind zu verhindern. Schließlich bezeichnet der Begriff Funkstille im übertragenen Sinne noch den Zustand, in dem zwei oder mehrere Parteien nicht mehr miteinander reden und Kontakte vermeiden.