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Der Sitz der Verwaltung einer GemeindeOrtschaft wird Gemeindeamt genannt[1][2][3],
bei größeren Orten bzw. Städten in Österreich und Deutschland auch Rathaus. In der Schweiz ist die Bezeichnung Gemeinde- oder Stadtverwaltung üblich. Kantonale Gemeindeämter sind den Gemeinden übergeordnet. Bei der Bezeichnung gibt es regionale Unterschiede. Gebräuchlich ist in der Schweiz auch der Begriff Gemeindehaus. Das Gemeindeamt-haus ist der Sitz des Bürgermeisters oder auch des Ortsvorstehers.