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Der Generaloberst war im Deutschen Kaiserreich, in der Reichswehr, in der Wehrmacht und in der k. u. k. Armee der zweithöchste Generalsrang. Er entspräche dem heutigen General der Bundeswehr oder dem Vier-Sterne-General in vielen NATO-Streitkräften . In den nach sowjetischem Vorbild organisierten Streitkräften ist er ein Drei-Sterne-General aus der Dienstgradgruppe der Generalität.