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Ein Grammophon oder -fon ist ein Gerät zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Tönen, das 1887 von Emil Berliner erfunden wurde . Als reines Abspielgerät war es der mechanische Vorläufer des Plattenspielers. Berliner ließ den Namen Grammophon gesetzlich schützen; er entwickelte sich indes zum Gattungsbegriff für alle Apparate ähnlicher Bauart. Darüber hinaus prägte Berliner auch den Begriff Schallplatte.