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Das Grundbuch ist ein mit öffentlichem Glauben ausgestattetes öffentliches Grundstücks-Verzeichnis. In ihm sind, regelmäßig mit konstitutiver Wirkung, die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken und die auf ihnen liegenden Lasten dargestellt. Ferner können mit dem Eigentum verbundene Rechte vermerkt sein.