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Leistungserbringer werden im deutschen Gesundheitssystem alle diejenigen Personengruppen genannt, die Leistungen für die Versicherten der Krankenkassen erbringen. Dieser Begriff ist unter anderem im Sozialgesetzbuch V Kapitel 4 ausgeführt. Darin werden die Leistungserbringer aufgelistet, das Verhältnis der Gesetzliche Krankenversicherungen zu den Leistungserbringern beschrieben und die GKV verpflichtet, die Leistungserbringer in Verträgen in die Verantwortung für Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen einzubinden. Die Spitzenverbände der GKV legen in gemeinsamen Richtlinien die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer regelmäßig fest.