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Der Leitdamm zählt im Wasserbau zu den sogenannten Parallelwerken oder auch Leitwerken. Er dient der dauerhaften oder vorübergehenden Veränderung der vorhandenen Strömung entweder zum Schutz bestimmter Bereiche vor Erosion oder zur Konzentration der Strömung in bestimmten Bereichen mit erwünschter Erosion bzw. Selbsträumkraft.