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Eine Lotterie ist eine Veranstaltung, bei der Geld- oder Sachgewinne an die Teilnehmer verteilt werden, die durch den Kauf eines Loses oder Ausfüllen eines Tippscheins sich daran beteiligen. Dabei entscheidet das Zufallsprinzip. Nach § 3 Abs. 3 Glücksspielstaatsvertrag ist eine Lotterie ein Glücksspiel, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen.