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Im Sprachgebrauch von Unternehmen ist ein Manko ein festgestellter Fehlbetrag in einer Kasse. Der Begriff wird darüber hinaus auf kaufmännische Bestandsdifferenzen jeder Art, etwa in einem Lagerbestand, angewandt. Im weiteren Sinne ist nicht nur der Fehl- sondern auch ein Mehrbetrag ein Mangel, weil er beim ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht vorkommt.