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Als Oberhaus oder erste Kammer bezeichnet man in einem Zweikammersystem zumeist jene Kammer eines Parlamentes, die keine allgemeine Volksvertretung darstellt. Historisch war sie meist eine Vertretung der Stände wie Adel oder Klerus; heutzutage handelt es sich dabei oftmals um eine Vertretung der Gliedstaaten . Sie werden in vielen Staaten auch als Senat, Rat, Herrenhaus bezeichnet. Die ihr entgegengesetzte, zweite Kammer ist dementsprechend das Unterhaus.