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Als Quellensteuer wird eine Steuer auf Einkünfte bezeichnet, die direkt an der Quelle der Auszahlung von Leistungsvergütungen abgezogen und im Namen des Leistungserbringers an das zuständige Finanzamt abgeführt wird.
Sie ist entweder konzipiert als Vorauszahlung auf die entsprechende Ertragsteuer oder aber als Abgeltungsteuer ausgestaltet.