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Ein Rahmenvertrag ist eine Vereinbarung zwischen juristischen, selten auch natürlichen Personen, die zum Beispiel eine Zusammenarbeit, ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis oder ein Verkäufer-Käufer-Verhältnis betreffen. Er ist nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch legal definiert, sondern leitet sich aus der allgemeinen Vertragsfreiheit ab. Üblicherweise werden Rahmenverträge vereinbart, um zwar grundsätzliche Aspekte der Zusammenarbeit zu regeln, jedoch weiterhin Freiraum für konkrete Einzelfälle zu behalten.