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Unter einem Rechtsstreit im weiteren Sinn versteht man ein Gerichtsverfahren. Im engeren Sinn wird das Wort jedoch nur für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten gebraucht. Die Verfahren in anderen Materien heißen meist entweder nur Verfahren oder beispielsweise Strafsache, Familiensache, Verwaltungsrechtsstreit usw.