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Rentamt, auch Renterei oder Rentei, ist der Begriff, der seit dem Spätmittelalter für die Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung unter der Leitung eines Rentmeisters oder Rentamtmanns stand. Später bezeichnete ?Rentamt? eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen.