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Der Rettungsassistent war in Deutschland der erste staatlich anerkannte Beruf im Rettungsdienst. Er wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2014 durch den Notfallsanitäter abgelöst, der durch das Notfallsanitätergesetz eingeführt wurde. Bis zum 31. Dezember 2014 bestand aber parallel die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Rettungsassistenten zu beginnen und diese nach altem Recht zu beenden.