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Der Revolver gehört zur Kategorie der Handfeuerwaffen und wird durch das deutsche Waffenrecht als Kurzwaffe definiert. Er ist eine mehrschüssige Faustfeuerwaffe, bei der die Munition in einzelnen Kammern in einem als drehbare Trommel ausgelegten Patronenlagerblock kreisförmig angeordnet ist. Die Trommel dient dabei nicht nur als Patronenlager, sondern auch als Magazin.