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Die Schlossfalle ist der Teil eines Schlosses, der die Tür im Anschlag hält, nachdem sie ?ins Schloss gefallen ist?. Die Falle wird durch die Abschrägung der Fallenaußenseite vom Schließblech gegen den Druck der Fallenfeder zurückgedrückt. Die zurückgeschobene Falle darf mit ihrer Vorderkante nicht mehr als einen Millimeter über die Stulpoberfläche vorstehen. Sie kann mit einer Geräuschdämpfung versehen sein. Kann die Schlossfalle eines Türschlosses mit dem Schlüssel betätigt werden, wird dieser Schlosstyp auch als Wechselschloss bezeichnet.