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Selbstversicherung ist der teilweise oder vollständige Verzicht eines Risikoträgers auf die Übertragung seiner marktüblich versicherbaren Risiken an Versicherungsunternehmen, weil beim Risikoträger die Möglichkeit eines Risikoausgleichs vorhanden ist. Dem Verzicht auf eine angemessene Versicherung liegen mithin risikotechnische Überlegungen zugrunde, wobei Wahrscheinlichkeitsfeststellungen über das Zustandekommen eines Risikoausgleichs vorliegen müssen. Fehlt es an solchen risikotechnischen Ausgleichsmöglichkeiten und werden entsprechende versicherbare Risiken dennoch nicht versichert, handelt es sich nicht um Selbstversicherung, sondern um Nichtversicherung.