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Das Sicherungsverfahren ist eine besondere Verfahrensart innerhalb des Strafrechts, die der selbständigen Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung dient und an Stelle einer Anklageerhebung durchgeführt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass ein normales Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder dauernder Verhandlungsunfähigkeit des ansonsten aber gefährlichen Täters nicht durchgeführt werden kann, aber anstatt einer Verurteilung zu Freiheitsstrafe seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt.