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Als Skipper bezeichnet man den verantwortlichen Boots- bzw. Schiffsführer in der Freizeitschifffahrt, umgangssprachlich auch in der Berufsschifffahrt. Der Skipper trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Sicherheit von Schiff und Besatzung. Ein Skipper muss nicht zwangsläufig Eigner des Schiffes oder für diese Aufgabe angestellt sein; es reicht, dass sich die Besatzung auf einen Skipper einigt. Auch muss er das Schiff nicht selbst steuern. Vor Fahrtantritt muss allerdings festgelegt und im Logbuch dokumentiert werden, welche Person die Schiffsführung übernimmt. Ein Skipper muss im Besitz der jeweils für das Fahrtgebiet und den Bootstyp notwendigen Befähigungsnachweise wie Sportbootführerschein oder Sportschifferschein und Funkscheine sein.

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