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Als Solidarpakt wird in Deutschland die Einigung zwischen Bundesregierung und Bundesländern bezeichnet, den ostdeutschen Bundesländern für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten besondere Finanzmittel im Rahmen des Länderfinanzausgleichs durch besondere Bundesergänzungszuweisungen zukommen zu lassen. Er sollte nicht mit dem Solidaritätszuschlag verwechselt werden, der von allen steuerzahlenden Bundesbürgern zu entrichten ist und nicht an den Aufbau Ost zweckgebunden ist.