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Standesbeamte sind Sachbearbeiter im Standesamt mit notarähnlichen Aufgaben : als Beamte oder Angestellte des Amtes, der Stadt oder Gemeinde, aber rechtlich nicht Teil der Kommunalverwaltung, sondern der Verwaltung des Bundeslandes, führen sie ein eigenes Dienstsiegel und handeln bundeseinheitlich nach dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung und der ?Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz ?.