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Das Steuerberatungsgesetz regelt die entgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie dazu befugte Gesellschaften, d. h. Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ohne Ausnahme jedenfalls eine der vorbenannten Berufsträgereigenschaften erfüllen sowie Rechtsanwaltsgesellschaften, Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland.