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Die Steuerfahndung ist ein organisatorischer Teil der deutschen Landesfinanzbehörden. Ihre Aufgaben bestehen in der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter SteuerfĂ€lle, in der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Verfahren. Die Steuerfahndung ist nur fĂŒr Ermittlungen in Bezug auf die von den BundeslĂ€ndern verwalteten Steuern zustĂ€ndig, Ermittlungen die vom Bund verwalteten Steuern, Zölle und Abgaben betreffend nimmt die Zollfahndung vor. Organisiert ist die Steuerfahndung in Steuerfahndungsstellen an ausgewĂ€hlten FinanzĂ€mtern. In einigen deutschen BundeslĂ€ndern sind dies unselbstĂ€ndige Dienststellen, in anderen BundeslĂ€ndern bestehen ausschlieĂlich fĂŒr die Verfolgung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten eingerichtete FinanzĂ€mter.