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Der Streitwert ist in Prozessen vor Gericht von Bedeutung und monetärer Ausdruck des Streitgegenstandes. Außerhalb des streitigen Verfahrens spricht man statt vom Streit- vom Gegenstandswert, beziehungsweise hinsichtlich der Tätigkeit der Notare vom Geschäftswert, in Familiensachen vom Verfahrenswert.