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Als Umtausch bezeichnet man die auf freiwilliger Basis erfolgende Rückabwicklung des Kaufs eines nicht mängelbehafteten Gegenstands. Ein Umtausch ist freiwillig und obliegt ganz der Entscheidung des Verkäufers bzw. Unternehmers. Im Regelfall wird dafür ein anderer Artikel ausgesucht oder es wird ein Warengutschein ausgestellt. Bei einem Gutschein sollte von beiden Vertragsparteien auf das Verfallsdatum geachtet werden.