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Die Wahlbeteiligung gibt den Anteil der Wahlberechtigten wieder, die bei einer Wahl tatsächlich gewählt haben. Abhängig von der jeweiligen Gebietskörperschaft werden auch jene zu den Wählenden gezählt, die einen leeren Wahlzettel oder einen ungültigen eingelegt haben. In der Öffentlichkeit wird der Begriff meist im Zusammenhang mit politischen Wahlen gebraucht, allerdings kann er auch bezogen auf andere Wahlen benutzt werden. Bei politischen Wahlen ist sie eine Art der politischen Partizipation.