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Eine Ware im Sinne der Wirtschaftswissenschaften ist ein materielles Wirtschaftsgut, welches Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte. Im Unterschied zur Dienstleistung steht bei einer Ware die materielle Produktion oder der materielle Wert im Vordergrund. In speziellen Teilbereichen der Volkswirtschaftslehre kann Ware allgemein für alle Güter stehen, die auf einem Markt angeboten und nachgefragt werden. Im Zollrecht werden alle körperlichen Gegenstände als Ware bezeichnet.