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Als alkoholfrei werden Getränke und Speisen bezeichnet, die keinen Alkohol enthalten, sowie Getränke, deren Alkoholgehalt als gering angesehen wird. Als alkoholfrei dürfen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke bezeichnet werden, die maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Eine Kennzeichnung des Alkoholgehaltes ist nach der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung erst ab 1,2 % vol erforderlich.