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Das Bohren ist nach Ordnung der Fertigungsverfahren gemäß DIN 8589-2 ein spanabhebendes Verfahren zur Herstellung und Bearbeitung von rotationssymmetrischen Vertiefungen in Werkstücken oder allgemeiner die Erzeugung oder Erweiterung einer Bohrung oder eines Tunnels in Festkörpern.